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Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich Versicherte, Privatpatienten und Selbstzahler. Unser Honorar richtet sich dabei nach einem festgelegten Satz der der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Stundensatz für eine Psychotherapiestunde à 50 Minuten beträgt je nach Aufwand zwischen 131,15 €- 153,00 €. Je nach Notwendigkeit und Versicherungskonditionen können weitere Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese und Berichtstellung hinzukommen. Nachfolgend finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme. Gerne helfen wir Ihnen bei der Klärung der Formalitäten.  

 

Private Krankenkassen
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie (je nach Tarifbedingung) vollständig oder zum größten Teil von den privaten Versicherungen übernommen. Bitte klären Sie vor Therapiebeginn, welche Bedingungen Ihre Krankenversicherung dabei stellt. Beihilfeversicherte sowie Bundeswehrangehörige haben ebenfalls Anspruch auf die Kostenübernahme in einer Privatpraxis.​​ 


Gesetzliche Krankenkassen
Unsere Praxis verfügt über eine Abrechnungsgenehmigung mit allen gesetzlichen Kassen.​

Frau sitzt am Wasser
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